Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 22.08.2013

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2013 - 3 StR 166/13   

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https://dejure.org/2013,20596
BGH, 11.07.2013 - 3 StR 166/13 (https://dejure.org/2013,20596)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2013 - 3 StR 166/13 (https://dejure.org/2013,20596)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13 (https://dejure.org/2013,20596)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 2 StPO, § 13 Abs 2 S 1 StPO
    Strafverfahrensverbindung: Zuständiges Gericht für einen Verbindungsbeschluss bei Strafverfahren mit verschiedener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit; Zurückverweisung durch das Revisionsgericht bei unwirksamer Verbindung

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung einer Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts bei einer Verbindung von Strafsachen i.R.d. sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (hier: Verurteilung wegen Diebstahls)

  • rewis.io

    Strafverfahrensverbindung: Zuständiges Gericht für einen Verbindungsbeschluss bei Strafverfahren mit verschiedener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit; Zurückverweisung durch das Revisionsgericht bei unwirksamer Verbindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4 Abs. 2 S. 2; StPO § 13 Abs. 2 S. 1
    Herbeiführung einer Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts bei einer Verbindung von Strafsachen i.R.d. sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (hier: Verurteilung wegen Diebstahls)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 378
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04

    Verfahrensverbindung (Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit);

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 166/13
    Die Eröffnung ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, NStZ 1996, 47 jew. mwN).
  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 166/13
    Die Eröffnung ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, NStZ 1996, 47 jew. mwN).
  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22

    Verfahrensbindung durch Vereinbarung der Gerichte (sachliche Zuständigkeit

    b) Die Übernahme und Verbindung ist unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13 Rn. 3 mwN).

    Soll aber - wie hier ? eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zum Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, Rn. 4; vom 8. Juni 2021 ? 4 StR 68/21, Rn. 4).

    Die Sache ist in diesem Umfang noch beim Amtsgericht Fulda rechtshängig und deshalb an dieses entsprechend § 355 StPO zurückzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13).

  • BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13

    Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher

    Die Sache ist daher insoweit entsprechend § 355 StPO an dieses Gericht zu verweisen, das wegen der Gegenstandslosigkeit des Eröffnungsbeschlusses des Landgerichts Essen auch noch über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, NStZ-RR 2013, 378).
  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 578/14

    Eröffnungsbeschluss ohne zugrunde liegende Anklage (Verfahrenshindernis;

    Er ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, wistra 2013, 473; vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9 mwN).
  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 145/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung durch das

    Die Verbindung von Strafsachen, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betrifft, kann nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte, sondern in Fällen, in denen - wie hier - die verschiedenen Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren gehören, nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts (§ 4 Abs. 2 Satz 2 StPO) herbeigeführt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. November 2017 - 4 StR 306/17 aaO; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, NStZ-RR 2013, 378; vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Das Verfahren ist daher entsprechend § 355 StPO, soweit es Fall II. 4. der Urteilsgründe betrifft, an das weiterhin zuständige Amtsgericht Geilenkirchen zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9; vom 16. April 1996 - 4 StR 80/95, - NStZ-RR 1996, 232; vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 426/05, juris Rn. 4; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, NStZ-RR 2013, 378).
  • OLG Hamm, 25.02.2014 - 2 RVs 6/14

    Verbindung von Verfahren mit unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit

    Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vergleiche BGH, Beschluss vom 11. Juli 2013, 3 StR 166/13 - NStZ-RR 2013, 378; Beschluss vom 25. April 2013, 2 StR 127/13 - openJur 28264; BGH, Beschluss vom 8. August 2001, 2 StR 285/01 - JurionRS 2001, 16430, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 112/22

    Verweisung an das zuständige Gericht

    Für den Fall einer Verurteilung des Angeklagten in dem an das Amtsgericht Viersen verwiesenen Verfahren und Bildung einer Gesamtstrafe mit den verbliebenen Einzelstrafen des vorliegend angefochtenen Urteils wird auf das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) hingewiesen (s. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, NStZ-RR 2013, 378; vom 20. Mai 2015 - 1 StR 578/14, BGHR StPO § 4 Verbindung 18 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25140
OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13 (https://dejure.org/2013,25140)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13 (https://dejure.org/2013,25140)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. August 2013 - 1 St OLG Ss 126/13 (https://dejure.org/2013,25140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Vorlage eines wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen in einer Anklageschrift bei nachträglicher Verbindung gemäß § 4 StPO

  • rechtsportal.de

    Keine nachträgliche Vorlage eines wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen in einer Anklageschrift bei nachträglicher Verbindung gemäß § 4 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    Zwar neigt der Senat dazu, auch in einem solchen Fall dem Grundsatz zu folgen, dass Mängel allein in der Informationsfunktion einer Anklage sie nicht unwirksam machen können (BGHSt 57, 138 Rn. 6 mit weiteren Nachweisen, ständige Rechtsprechung; ausdrücklich offen lässt diese Frage allerdings BGHSt 40, 390 [392] für Fälle, in denen die Anklageschrift entgegen § 200 Absatz 2 StPO kein wesentliches Ermittlungsergebnis mitteilt und der Angeklagte deshalb - auch unter Berücksichtigung des Akteninhalts - keine Möglichkeit hat zu erkennen, auf welche Beweisgrundlage sich der Anklagevorwurf stützt).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    Zwar neigt der Senat dazu, auch in einem solchen Fall dem Grundsatz zu folgen, dass Mängel allein in der Informationsfunktion einer Anklage sie nicht unwirksam machen können (BGHSt 57, 138 Rn. 6 mit weiteren Nachweisen, ständige Rechtsprechung; ausdrücklich offen lässt diese Frage allerdings BGHSt 40, 390 [392] für Fälle, in denen die Anklageschrift entgegen § 200 Absatz 2 StPO kein wesentliches Ermittlungsergebnis mitteilt und der Angeklagte deshalb - auch unter Berücksichtigung des Akteninhalts - keine Möglichkeit hat zu erkennen, auf welche Beweisgrundlage sich der Anklagevorwurf stützt).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00

    Untersuchungshaft; Wichtiger Grund; Verfahrensverzögerung; Verweisung; Gericht;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    Für eine Übernahme nach § 225a StPO fehlten schon die Voraussetzungen: Die Rechtsfolgenerwartung nach § 25 Nummer 2 GVG bleibt für § 225a StPO außer Betracht, so dass eine Vorlage durch den Strafrichter an das Schöffengericht unzulässig ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 [f.]; Meyer-Goßner, StPO-Kommentar, 56. Auflage, § 225a Rn. 5).
  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94

    Anklage ; Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen; Einlassung des Angeschuldigten;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    a) Es kann dahinstehen, ob es eine Anklageschrift unwirksam macht, wenn sie ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen enthalten müsste und dieser Teil fehlt (bejahend OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 109 [f.]; noch weiter gehend OLG Schleswig NStZ-RR 1996, 111 [f.]: Unwirksamkeit schon, wenn ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen zwar mitgeteilt wird, es sich aber "im wesentlichen" darin erschöpft, den Anklagesatz wiederzugeben und die Beweisgrundlage nur "formelhaft" darzustellen).
  • BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72

    Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    Denn für § 4 Absatz 2 StPO gelten auch Strafrichter und Schöffengericht desselben Amtsgerichts als verschiedenrangige Gerichte ( Meyer-Goßner , StPO-Kommentar, 56. Auflage, § 4 Rn. 2; vgl. BGHSt 25, 51 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 3 Ws 555/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    a) Es kann dahinstehen, ob es eine Anklageschrift unwirksam macht, wenn sie ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen enthalten müsste und dieser Teil fehlt (bejahend OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 109 [f.]; noch weiter gehend OLG Schleswig NStZ-RR 1996, 111 [f.]: Unwirksamkeit schon, wenn ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen zwar mitgeteilt wird, es sich aber "im wesentlichen" darin erschöpft, den Anklagesatz wiederzugeben und die Beweisgrundlage nur "formelhaft" darzustellen).
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